Schmitten, den 13.Februar 2015
Feldberginitiative klagt gegen Windpark Weilrod


 Die Feldberginitiative e.V. hat heute beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Klage gegen den Windpark Weilrod eingereicht. Die Klage ist darauf gerichtet, die vom Regierungspräsidium Darmstadt der Abo Wind AG erteilte Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 7 Windkraftanlagen (WKA) auf Grundstücken in Weilrod, Gemarkung Riedelbach und Cratzenbach, aufzuheben.

Die Feldberginitiative e.V. tritt seit September 2013 konsequent wegen der massiven Eingriffe in die Natur und Umwelt gegen die Errichtung von Windkraftanlagen im Naturpark ein, insbesondere gegen den von Anfang an kontroversen Windpark in Neu-Anspach. Im letzten Jahr richtete sich der Fokus auch auf Schmitten, nachdem die Vorhabenträger Abo Wind AG / Mainova AG entgegen klarer Zusagen und unter inakzeptablem Umgang mit der Gemeinde Schmitten und ihren Bürgern die Genehmigung für ein Einzelwindrad am Pferdskopf betreiben. In diesem Zuge hat sich die Feldberginitiative e.V. auch intensiver mit den Rechtsverstößen bei der Genehmigung des Windparks in Weilrod beschäftigt. Da das Genehmigungsverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgte und die Genehmigung nicht öffentlich bekannt gemacht wurde, konnte die Feldberginitiative e.V. erst nachträglich feststellen, dass die sieben WKA in Weilrod erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben und das Genehmigungsverfahren eklatante Mängel aufweist.

Dr. Olaf Gierke, Vorstandsmitglied der Feldberginitiative e.V., erklärt: „Wir sehen Grundsatzfragen des Natur- und Umweltschutzes – auch vor dem Hintergrund europarechtlicher Implikationen –, die der höchstrichterlichen Klärung bedürfen. Die Feldberginitiative e.V. wird alle gebotenen Rechtsschutzmöglichkeiten vor deutschen und europäischen Gerichten beschreiten, um die durch die sieben in Weilrod errichteten WKA verursachten Eingriffe in die Natur und Umwelt zu beseitigen. Wir gehen davon aus, dass die bisherige Genehmigungspraxis und zweifelhafte Privilegien für die Errichtung von Windparks nach dieser grundsätzlichen Klärung keinen Bestand mehr haben werden.“

Andere Verfahren und bereits ergangene Entscheidungen betreffend die Genehmigung des Windparks Weilrod berühren die Klage der Feldberginitiative e.V. nicht. Die Klage konnte noch fristgemäß erhoben werden, da die Genehmigung der Feldberginitiative e.V. nicht förmlich zugestellt wurde. Die Kehrseite der Vermeidung von Öffentlichkeitsbeteiligung in Genehmigungsverfahren und der fehlenden öffentlichen Bekanntmachung von Genehmigungsbescheiden sind spiegelbildlich längere Klagefristen und damit längere Rechtsunsicherheit für den Genehmigungsinhaber. Die Errichtung des Windparks durch die Vorhabenträger WPE Hessische Windpark Entwicklungs GmbH (Mainova AG / Abo Wind AG) vor Ablauf der Klagefristen und vor rechtlicher Bestandskraft der Genehmigung erfolgte in Kenntnis der bestehenden Rechtsunsicherheit und auf eigenes wirtschaftliches Risiko. Die nun absehbaren Millionenschäden können mithin nicht als Argument für eine Aufrechterhaltung des rechtsfehlerhaften Genehmigungsbescheides dienen.