Schmitten, den 20.Februar 2015
Feldberginitiative verklagt juwi wegen Winddaten


 Die Feldberginitiative e.V. hat heute beim Verwaltungsgericht Mainz Klage gegen die juwi Energieprojekte GmbH („juwi“), eine Tochtergesellschaft der nun zum MVV-Konzern gehörenden juwi AG, eingereicht. Die Klage ist darauf gerichtet, gegenüber juwi folgende gesetzlich gewährleistete Informationsansprüche durchzusetzen:


1.    Zugang zu sämtlichen Windmessdaten bezüglich der seit November 2013 durchgeführten Windgeschwindigkeitsmessungen am Windmessmast am Langhals in Neu-Anspach;


2.    Zugang zu sämtlichen Windmessdaten der sogenannten LIDAR-Messungen (LiDAR = Light Detection And Ranging), die seit Januar 2014 für drei Monate am Standort Langhals und seit August 2014 im südlichen Bereich des geplanten Windparks Neu-Anspach durchgeführt wurden;


3.    Zugang zu sämtlichen Windgutachten, Kosten-Nutzen-Analysen und sonstigen wirtschaftlichen Analysen betreffend den geplanten Windpark Neu-Anspach.


Die Feldberginitiative e.V. tritt seit September 2013 konsequent wegen der massiven Eingriffe in die Natur und Umwelt gegen die Errichtung eines von Anfang an kontroversen Windparks in Neu-Anspach durch juwi ein. Seit der Mehrheitsübernahme der juwi AG durch den Mannheimer Energieversorger MVV Energie AG unterliegt juwi zugleich der mittelbaren Kontrolle der Stadt Mannheim. Nach dem maßgeblichen Umweltinformationsgesetz besteht damit ein Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen gegenüber juwi. Die Feldberginitiative e.V. hatte am 15. Januar 2015 bei juwi den förmlichen Antrag auf Zugang zu den Umweltinformationen gestellt. Das Gesetz sieht eine Zugänglichmachung von Umweltinformationen innerhalb eines Monats vor. juwi hat auf den Antrag bezeichnenderweise nicht reagiert. Deshalb ist jetzt Klage geboten, um möglichst schnell freien Zugang zu den Umweltinformationen zu erhalten.


Vorstandsmitglied Dr. Olaf Gierke erklärt: „Gestützt auf angeblich positive Ertragserwartungen auch in bekannten Schwachwindgebieten wie Hessen werden massive Eingriffe in die Natur und Umwelt durch den Bau von Windparks durch EEG-Profiteure gerechtfertigt.

Zahlreiche seriöse Auswertungen zeigen jedoch, dass Winderwartungen von Projektierern oftmals viel zu optimistisch angegeben werden. juwi behauptete zum geplanten Windpark Neu-Anspach etwa, dass die durchschnittliche Windgeschwindigkeit der geplanten Anlagen auf Nabenhöhe 7,1 m/s betrage (im Mittel über alle geplanten Anlagenstandorte), ohne allerdings die Basisdaten und die maßgebliche Häufigkeitsverteilung offenzulegen. Dieses Vorgehen ist suspekt. Für ein von der öffentlichen Hand kontrolliertes Unternehmen wie juwi gelten nun andere Standards und alle umweltrelevanten Winddaten müssen zugänglich gemacht werden. Wenn endlich mehr Transparenz geschaffen wird, wird künftig die überflüssige Natur- und Umweltzerstörung durch unwirtschaftliche Windparks in sensiblen Gebieten wie auf den Höhenzügen des Taunus vermieden.“