Schmitten, den 5. Februar 2020

Windpark Weilrod: Zum Stand des Berufungsverfahrens der Feldberginitiative e.V. vor dem Hess. Verwaltungsgerichtshof (VGH)


Die Feldberginitiative bereitet die Stellungnahme gegen die Berufungserwiderung des Landes Hessen und einem Schriftsatz der ABO Wind AG vor. Noch keine mündliche Verhandlung terminiert.

Aufgrund des nach wie vor hohen Interesses und zahlreicher Nachfragen möchten wir kurz über den aktuellen Verfahrensstand der Klage der Feldberginitiative e.V. gegen die vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilte Genehmigung für den von der ABO Invest AG betriebenen Windpark Weilrod informieren:

Zur Erinnerung: Der VGH Kassel hatte mit Entscheidung vom 30. April 2019 beschlossen, auf den Antrag der Feldberginitiative e.V. die Berufung gegen das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 24. Februar 2017 (Az.: 8 K 395/15 F) zuzulassen und das Verfahren als Berufungsverfahren unter dem Aktenzeichen 9 A 918/19 fortzusetzen, da die Feldberginitiative e.V. die Voraussetzungen als anerkannter und damit klageberechtigter Umweltverband nach § 3 UmwRG erfüllt.

Die Feldberginitiative hat mit einem 41seitigen Schriftsatz vom 5. Juli 2019 die Berufung beim VGH eingelegt und ausführlich begründet. Hatte sich die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt a. M. vom 24. Februar 2017 noch auf rein formalen Fragen der Zulässigkeit beschränkt, wird jetzt in der Berufungsinstanz die Rechtmäßigkeit der Genehmigung im Vordergrund stehen. Hiergegen hat die Feldberginitiative in ihrer Berufungsbegründung zahlreiche fundierte naturschutzrechtliche Einwände vorgebracht.

Das Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Schriftsatz vom 12. Dezember 2019 eine Berufungserwiderung mit 42 Seiten abgegeben. Die Verfahrensbeteiligte ABO Wind AG hat am 28. Januar 2020 einen Schriftsatz mit 23 Seiten abgegeben.

Die Feldberginitiative hat laut Verfügung vom 4. Februar 2020 eine einheitliche Frist bis zum 11. März 2020 erhalten, auf beide Schriftsätze gemeinsam Stellung zu nehmen.

Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist vom Gericht noch nicht bestimmt.

Vorstandsmitglied Steffen Stohrer erklärt: „Der Windpark Weilrod ist nach unserer Einschätzung mit dem deutschen und europäischen Umwelt- und Naturschutzrecht nicht vereinbar. Wir bereiten mit höchster Sorgfalt unsere nächste Eingabe bei Gericht vor und sind weiter zuversichtlich, dass wir am Ende in der Sache Erfolg haben werden und die Genehmigung des Windparks Weilrod aufgehoben wird. Die Finanzierung des Verfahrens ist für alle Instanzen durch verbindliche Spendenzusagen garantiert. Wir möchten uns bei den vielen Unterstützern ganz herzlich bedanken.“