Schmitten, den 05 März 2015

Umweltministerium erteilt der Feldberginitiative e.V. Anerkennung als Umweltverband
– „Hüterin von Natur und Umwelt“ in der Feldbergregion –


Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz. Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Bescheid vom 3. März 2015 der Feldberginitiative e.V. „die Anerkennung zur Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß § 3 Abs. 1 und 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) erteilt. Mit diesem Bescheid erhält der Verein die Mitwirkungs- und Klagerechte einer anerkannten Umweltvereinigung.

Das Umweltministerium hebt in der Begründung des Bescheids den Einsatz für Lärmschutz im Bereich des Großen Feldbergs, die kritische Beschäftigung mit dem Projekt der Errichtung einer Sommerrodelbahn, insbesondere hinsichtlich der denkmalschutzrechtlichen Auswirkungen auf das UNESCO Welterbe Limes und der Auswirkungen des Eingriffs in Natur und Landschaft, sowie das Engagement gegen das kontroverse Windparkprojekt in Neu-Anspach, insbesondere auch die vertiefte Auseinandersetzung mit den artenschutzrechtlichen Aspekten der Planung, hervor.

Das Umweltministerium fasst in der Begründung der Anerkennung zusammen: „In der Gesamtschau ist daher festzustellen, dass die Antragstellerin seit dem Jahr 2008 regelmäßig Aktivitäten entfaltet hat, um Ziele des Umweltschutzes zu fördern. Auf dieser Grundlage steht zu erwarten, dass die Feldberginitiative e.V. künftig in der Lage sein wird, die aus der Anerkennung erwachsenden Aufgaben im Sinne des Gesetzes zu bewältigen.“

Vorstandsmitglied Dr. Olaf Gierke erklärt: „Wir sind stolz, dass die sehr zeitaufwändige ehrenamtliche Arbeit unseres Vereins und unserer Mitglieder die Anerkennung vom Ministerium bekommen hat und die Feldberginitiative e.V. nun den Status eines anerkannten Umweltverbandes besitzt. Die Feldberginitiative e.V. wird auch zukünftig als unabhängige und unbestechliche „Hüterin von Natur und Umwelt“ Maßnahmen in der Feldbergregion begleiten. Wir werden Transparenz einfordern, auf Missstände hinweisen und konstruktive Lösungsmöglichkeiten entwickeln und uns aktiv für den ideologiefreien Natur- und Umweltschutz in der Feldbergregion einsetzen. In den nächsten Monaten steht insbesondere die Umsetzung des Lärmpausenkonzeptes mit dem vom Landrat eingesetzten Runden Tisch gegen Motorradlärm im Vordergrund.“

Das Bundesumweltamt (siehe den beigefügten Flyer) hebt die grundsätzliche Bedeutung hervor, dass Umweltvereinigungen als „Anwalt für die Umwelt“ vor Gericht auftreten dürfen. Die Umweltverbandsklage „hat sich als besonders wirksames Instrument erwiesen, um die Einhaltung umweltrechtlicher Standards in Genehmigungsverfahren zu überprüfen“. Das Bundesumweltamt betont dabei die wichtige präventive Funktion, denn durch „die frühzeitige Mitwirkung der Verbände und die Beachtung des geltenden Umweltrechts kann das Beschreiten des Klageweges jedoch vermieden werden.“ Der Grund hierfür: „Die Umweltverbände haben oft spezielle Kenntnisse über den Umweltzustand vor Ort. Durch ihre Stellungnahmen zu geplanten Vorhaben bringen sie ihr Fachwissen bereits vor einer abschließenden Entscheidung der Genehmigungsbehörden ein. Umweltgesichtspunkte, die für die Entscheidung von Bedeutung sind, können dadurch von den Genehmigungsbehörden besser erkannt und berücksichtigt werden.“

Zur Feldberginitiative: Die Feldberginitiative e.V. ist ein im Jahre 2008 gegründeter gemeinnütziger Verein mit Sitz in Schmitten und verfügt über die Mitwirkungs- und Klagerechte einer anerkannten Umweltvereinigung. Sie tritt für einen nachhaltigen Umwelt- und Naturschutz in der Feldbergregion ein. Weitere Informationen sind unter www.feldberginitiative.de abrufbar.