Schmitten, den 31. August 2016

Pressemitteilung

Geplanter Windpark Neu-Anspach ist ökologisch unverträglich und nicht genehmigungsfähig


Umweltverband Feldberginitiative e.V. wird den Schutz der Natur und der Umwelt wenn nötig durch alle Instanzen gerichtlich durchsetzen

Aufgabe der Feldberginitiative e.V. ist der Schutz der Natur und Umwelt sowie die Landschaftspflege. Der geplante Windpark Neu-Anspach ist ökologisch unverträglich. Das räumen auch die vom Projektierer juwi vorgelegten Antragsunterlagen ein, denn es werden ausdrücklich Ausnahmegenehmigungen vom Tötungsverbot für besonders geschützte Arten nach §§ 44 Abs. 1 Nr. 1, 45 Abs. 7 BNatSchG beantragt (sog. „Tötungsgenehmigungen“). Die beantragten „Tötungsgenehmigungen“ hinsichtlich besonders geschützter Arten werden von juwi pauschal mit dem angeblich überwiegenden öffentlichen Interesse an Erneuerbaren Energien begründet. Außerdem werden etwa das erhebliche „Kollisionsrisiko für anfluggefährdete Vögel“, das erhebliche „Kollisionsrisiko und Quartierverluste für Fledermäuse“ und erhebliche „Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch technische Überformung einer naturnahen Landschaft“ von den juwi Gutachtern selbst eingeräumt. Hinzu kommen zahlreiche Kritikpunkte an den Feststellungen bzw. Lücken der von juwi vorgelegten Parteigutachten. Völlig unzureichend sind beispielsweise die Feststellungen und Würdigungen im Hinblick auf den Standort in einem bedeutenden Zugvogelkorridor und hinsichtlich einer Verletzung gesetzlich nach § 30 Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG besonders geschützter Quellbiotope.

Vorstand Dr. Gierke stellt fest: „Windindustrieanlagen lassen sich an den geplanten vier Standorten im Wald auf den Höhenzügen des Taunus nicht ökologisch verträglich errichten und betreiben. Bereits von daher halten wir eine Genehmigung für ausgeschlossen, in jedem Fall aber für rechtswidrig und damit anfechtbar. Wenn das Regierungspräsidium Darmstadt im vereinfachten Verfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und ohne Öffentlichkeitsbeteiligung eine Genehmigung erteilen sollte, wäre diese bereits aus formalen Gründen rechtswidrig. Denn wenn wie hier gravierende Umweltauswirkungen zu besorgen sind, ist zwingend eine UVP durchzuführen. Wenn das Regierungspräsidium Darmstadt ein reguläres Verfahren mit UVP und Öffentlichkeitsbeteiligung anordnet, wird die fehlende Vereinbarkeit des Windparks mit dem Umwelt- und Naturschutz deutlich zu Tage treten. Eine diese Aspekte übergehende Genehmigung wird ebenfalls anfechtbar sein, in diesem Fall aus materiellen Gründen.“

Das Hessische Umweltministerium hatte bereits im letzten Jahr mit Bescheid vom 3. März 2015 der Feldberginitiative e.V. „die Anerkennung zur Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß § 3 Abs. 1 und 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG)“ erteilt (siehe unsere Pressemitteilung vom 5. März 2015). Wie die Feldberginitiative e.V. erst jüngst im Rahmen einer Einsicht in die Verfahrensakte erfahren hat, konnte daran übrigens auch die damalige Intervention durch Neu-Anspachs Bürgermeister Klaus Hoffmann nichts ändern, der unmittelbar nach der Anerkennung mit E-Mail vom 9. März 2015 beim Umweltministerium die Irritation der Stadt Neu-Anspach über diese Entscheidung zum Ausdruck brachte unter dem klaren Hinweis, „da wir [die Stadt Neu-Anspach] um den Aufbau von vier Windkraftanlagen kämpfen.“

Vorstandsmitglied Dr. Olaf Gierke erklärt: „Die Bürger der Stadt Neu-Anspach können am 18. September 2016 das ökologisch unverträgliche Windkraftprojekt endgültig beenden, wenn sie mit dem erforderlichen Quorum mit „NEIN“ stimmen. Wenn das Projekt nicht durch den Bürgerentscheid beendet wird und wider Erwarten das Regierungspräsidium Darmstadt eine Genehmigung für den Windpark erteilen sollte, wird die Feldberginitiative e.V. als „Hüterin der Natur“ alle ihr als Umweltverband zustehenden Rechtsschutzmöglichkeiten vor deutschen und europäischen Gerichten beschreiten. Wir sind bestens vorbereitet, auch auf langjährige Verfahren durch alle Instanzen.“

 

Zur Feldberginitiative: Die Feldberginitiative e.V. ist ein im Jahre 2008 gegründeter gemeinnütziger Verein mit Sitz in Schmitten und verfügt über die Mitwirkungs- und Klagerechte einer anerkannten Umweltvereinigung. Sie tritt für einen nachhaltigen Umwelt- und Naturschutz in der Feldbergregion ein. Weitere Informationen sind unter www.feldberginitiative.de abrufbar.