Windräder in Neu-Anspach - Transparenzoffensive gestartet


Die Feldberginitiative hat im Zusammenhang mit dem geplanten Bau mehrerer Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet von Neu-Anspach, die in Sichtweite mehrerer Schmittener Ortsteile und des Feldbergs liegen sollen, eine Transparenzoffensive gestartet und verschiedene Fragen an den Bürgermeister von Neu-Anspach adressiert:

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

mit großem Erstaunen haben wir die gestrigen Presseberichte zur Kenntnis genommen, wonach auf Transparenz und Bürgerbeteiligung großer Wert gelegt werde und der Naturschutz ebensowenig Angriffspunkte biete wie andere genehmigungsrechtliche Kriterien. Die unmittelbar betroffenen Bürger, insbesondere die Bewohner der besonders stark betroffenen Schmittener Ortsteile wurden jedenfalls überhaupt nicht eingebunden. Die uns von Bürgern berichteten Erfahrungen aus den letzten Wochen und Monaten legen eher die Befürchtung nahe, dass still und heimlich vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen. Die Feldberginitiative startet deshalb zu diesem Vorhaben eine Transparenzoffensive, um sicherzustellen, dass die Belange des Naturschutzes und die Interessen der Anwohner und Besucher der Feldbergregion berücksichtigt werden und ein offenes und faires Genehmigungsverfahren erfolgt. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie bitten, uns einige erste Fragen zu Ihrem Vorhaben zu beantworten:

  1. Ist der abgeschlossene Pachtvertrag bereits unbedingt geschlossen oder steht er noch unter Gremienvorbehalten bzw. sonstigen Bedingungen?
  1. Wann wurde bzw. wird das Genehmigungsverfahren förmlich eingeleitet?
  1. Welche Personen und Behörden haben bislang „ausschließlich grünes Licht vom Naturschutz in puncto Vögel und Artenschutz gegeben“? Erfolgte diese Vorklärung in einem förmlichen Verfahren?
  1. Wurden wissenschaftliche Gutachten eingeholt, die negative Auswirkungen der fünf Anlagen auf die Zugvögel ausschließen?
  1. Wurden die in dem Gebiet um die fünf geplanten Anlagen heimischen Schwarzstörche, Rot- und Schwarzmilane, Uhus und seltenen Fledermausarten erfaßt und die Auswirkungen der geplanten Windräder von Experten geprüft? Welche Aktivitäten gab es insoweit bislang?
  1. Trifft es zu, dass in der Nähe der geplanten Standorte kürzlich Bäume mit Uhu-Horsten gefällt wurden? Welche Personen sind hierfür ggf. verwaltungs- bzw. strafrechtlich verantwortlich?
  1. Welche Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen sind getroffen, dass Bäume mit Horsten der in diesem Gebiet nach unseren Erkenntnissen heimischen Rot- und Schwarzmilane, Schwarzstörche und Uhus unversehrt bleiben?
  1. Trifft es zu, dass Mitarbeiter der Verwaltung und des Forstes über das Thema Windräder mit Bürgern nicht sprechen dürfen? Bürger berichteten insoweit von Eindrücken, als wäre den Mitarbeitern ein „Maulkorb“ umgehängt worden. Bitte erläutern Sie die Hintergründe.
  1. Wie weit sind die geplanten Anlagen jeweils von der Wohnbebauung entfernt?
  1. Wie weit sind die geplanten Standorte vom Welterbe Limes bzw. dem Rand der Pufferzone entfernt? Ist bereits eine positive Einschätzung des Landesamtes für Denkmalpflege bzw. der Unesco, die Windkraftanlagen in der Nähe von Welterbestätten bekanntlich sehr kritisch sieht, eingeholt worden?
  1. Wurde die Gemeinde Schmitten bereits in die Planungen zu den Standorten eingebunden bzw. liegt ein Einvernehmen der Gemeinde Schmitten vor?
  1. Bitte erläutern Sie, welche Wege geschaffen bzw. genutzt werden sollen, um die Anlagen zu errichten? Wie breit müssen diese Wege sein und welche Lasten müssen diese tragen können, um die Schwertransporte mit den Windkraftanlagen zu ermöglichen?
  1. Wer trägt die Kosten des Neubaus und Ausbaus der Wege? Ist im Pachtvertrag sichergestellt, daß der öffentlichen Hand während der gesamten Betriebszeit keine Kosten entstehen und stellt der Betreiber entsprechende Sicherheiten?
  1. Sind für den Bau der Anlagen, der Wege und Stromleitungen wasserschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen?
  1. Wurden die Auswirkungen der geplanten Anlagen auf die Attraktivität der Feldbergregion als Urlaubs- und Naherholungsgebiet berücksichtigt und geprüft?
  1. Welche alternativen Standorte wurden geprüft?
  1. Ist im Pachtvertrag eine Rückbauverpflichtung nach Ablauf der Betriebszeit durch die Investoren festgeschrieben und ist sichergestellt, dass der Gemeinde insoweit später keine Kosten entstehen?
  1. Sollen die Stromleitungen von den Anlagen unterirdisch verlegt werden? Wie tief sollen diese Leitungen verlegt werden und wie lang ist die Strecke der insgesamt zu verlegenden Kabel insgesamt?
  1. Ist eine Beeinträchtigung der Funkfeuer ausgeschlossen und liegt eine entsprechende Bestätigung der Deutschen Flugsicherung (DFS) vor?

Für eine kurzfristige Beantwortung der vorstehenden Fragen bedanken wir uns im Voraus. Wir haben uns hierzu eine Frist bis zum Montag, den 7. Oktober 2013 notiert und werden die Antworten der interessierten Öffentlichkeit zugänglich machen.

Mit freundlichen Grüßen